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BGBl. II Nr. 330/2023

kundgemacht 20.11.2023 RIS↗
VwGH-Grundausbildungsverordnung
Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Grundausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-Grundausbildungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 330/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

VwGH-Grundausbildungsverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 330/2023 § 1↗RIS↗

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofes, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder dienstvertraglicher Vereinbarung zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.