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BGBl. II Nr. 362/2023

kundgemacht 06.12.2023 RIS↗
Änderung der Prüfungsordnung AHS, der Prüfungsordnung AHS-B, der Prüfungsordnung BMHS und der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung AHS, die Prüfungsordnung AHS-B, die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 362/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS 61 § 0↗RIS↗
§ 57gneu
in Kraft ab 07.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 362/2023 § 57g↗RIS↗

12c. Unterabschnitt
Diplomprüfung für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Diplomarbeit

Paragraph 57 g,

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten einen oder zwei Pflichtgegenstände.