BGBl. II Nr. 37/2023
Änderung der Verordnung über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertText, Z 3 bis Z 6, Z 7 (entfallen); Abs 2 (entfallen)
§ 1.
1. Personenkraftwagen (Klasse M1),
2. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg (Klasse N1),
3. Motorräder Zweirädrige Krafträder (Klasse L3e),
4. Motorräder Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen (Klasse L4e),
5. Motordreiräder Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L5e),
6. Schwere vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge (Klasse L6e L7e),.