(3)Absatz 3,Im Anschluss an den positiven Abschluss des Theorieteils gemäß Abs. 2 ist eine praktische Ausbildung am eigenen Betrieb mit dem vor Ort befindlichen registrierten Gerät gemäß § 7 Abs. 2 zu absolvieren. Der praktische Teil findet unter Beiseins der TGD-Betreuungstierärztin bzw. des TGD-Betreuungstierarztes sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Geräteherstellers oder der Vertreiberin bzw. dem Vertreiber des Gerätes statt und umfasst:Im Anschluss an den positiven Abschluss des Theorieteils gemäß Absatz 2, ist eine praktische Ausbildung am eigenen Betrieb mit dem vor Ort befindlichen registrierten Gerät gemäß Paragraph 7, Absatz 2, zu absolvieren. Der praktische Teil findet unter Beiseins der TGD-Betreuungstierärztin bzw. des TGD-Betreuungstierarztes sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Geräteherstellers oder der Vertreiberin bzw. dem Vertreiber des Gerätes statt und umfasst:
korrekter Aufbau und Bedienung des Gerätes
Vorbereitung des Ferkels auf den Eingriff
Anwendung eines Arzneimittels zur wirksamen Schmerzbehandlung, welches auch postoperativ wirkt, um auftretenden Schmerz nach der Narkose zu lindern
Dosierung und Anwendung sowie ordnungsgemäßer Umgang mit Arzneimitteln
Durchführung der Ferkelkastration unter Narkose sowie Nachsorge bei mehreren Ferkeln
Vorgehen beim Auftreten von Problemen; Notfallplan
Hygiene, Reinigung des Gerätes und Desinfektion.
Der Nachweis über die Erfüllung der praktischen Erfordernisse ist von der Vertreterin bzw. dem Vertreter des Geräteherstellers oder der Vertreiberin bzw. des Vertreibers des Gerätes mit einschlägigem Fachwissen und der TGD-Betreuungstierärztin bzw. dem TGD-Betreuungstierarzt auszustellen.