BGBl. I Nr. 136/2023
Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 465geändertZ 1 bis Z 3
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
§ 465.
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 25 Euro,
2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 25 Euro und
3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 4,50 25 Euro.