BGBl. I Nr. 136/2023
Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 467geändertZ 1, Z 2
Exekution auf Vermögensrechte
§ 467.
Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
1. die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 4,50 7,50 Euro und für
2. die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 20 25 Euro.
Im Übrigen ist § 466 sinngemäß anzuwenden.