BGBl. I Nr. 136/2023
Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 468geändert
Exekution zur Herausgabe beweglicher Sachen
§ 468.
Bei der Exekution zur Herausgabe oder Leistung beweglicher Sachen beträgt die Vergütung für die Abnahme der Sachen 4,50 7,50 Euro.