BGBl. I Nr. 136/2023
Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 471geändert
Pfandweise Beschreibung
§ 471.
Für die pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB beträgt die Vergütung 6 7,50 Euro.