BGBl. I Nr. 136/2023
Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 473geändert
Zustellung
§ 473.
Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro, für jeden Anschlag an einem weiteren Anbringungsort 1 Euro.