Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 171/2023

kundgemacht 30.12.2023 RIS↗Parlament↗
Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz sowie Änderung des Tierseuchengesetzes und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 171/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz (KoDiG) neu § 0↗RIS↗
§ 16neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 171/2023 § 16↗RIS↗

Serviceleistungen für Audits

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Die Agentur unterstützt gemäß Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 29, GESG die zuständige Behörde gemäß Paragraph 15, Absatz eins und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz insbesondere durch
    1. Ziffer eins
      die Dokumentation,
    2. Ziffer 2
      das Monitoring von Korrektur- und Präventivmaßnahmen,
    3. Ziffer 3
      Unterstützung bei Audits der Europäischen Kommission,
    4. Ziffer 4
      die Teilnahme an europäischen Gremien,
    5. Ziffer 5
      dem damit verbundenen Informationsaustausch und
    6. Ziffer 6
      Administration des Audit-Koordinierungsgremiums gemäß Paragraph 15, Absatz 7,
  2. Absatz 2,Die Agentur kann im Auftrag der zuständigen Behörde gemäß Paragraph 15, Absatz eins, die Erstellung von Auditprogrammen, die Durchführung von internen Audits und die Ausbildung von Auditorinnen bzw. Auditoren sowie weitere Leistungen zum Thema Auditwesen gegen Entgelt anbieten.
  3. Absatz 3,Die Agentur erstellt eine Zusammenfassung bis jeweils 31. März des Folgejahres aller im Jahr durchgeführten Audits im Überblick mit den entsprechenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Diese ist den für den jeweiligen Kompetenzbereich zuständigen Mitgliedern des Fachplenums gemäß Paragraph 5,, der Arbeitsgruppe für Ressourcenplanung gemäß Paragraph 7, sowie dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu übermitteln.