Absatz eins,Der Arbeitsgruppe zur Ressourcenplanung gehören als Mitglieder an:
- Ziffer einsdrei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und
- Ziffer 2je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter eines jeden Landes.