Absatz eins,Der Wiener Zeitung GmbH obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsHerausgabe der Wiener Zeitung gemäß Paragraph 3,;
- Ziffer 2Einrichtung und Betrieb des Media Hub Austria gemäß Paragraph 4,;
- Ziffer 3Einrichtung und Betrieb der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) gemäß Paragraph 5,;
- Ziffer 4Veröffentlichung der bundesgesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen gemäß Paragraph 6, auf EVI;
- Ziffer 5Veröffentlichung von sonstigen Verlautbarungen gemäß Paragraph 7, auf EVI;
- Ziffer 6Bereitstellung der Verlautbarungen gemäß den Paragraphen 6 und 7 zum Abruf auf EVI;
- Ziffer 7Integration sowie Bereitstellung von Informationen von durch Bundesgesetz eingerichteten digitalen Registern und Dateien, soweit sie der Allgemeinheit öffentlich zugängig sind, zum Abruf auf EVI, wobei die Integration auch in Form einer Zugänglichmachung zu den Registern und Dateien der zuständigen Bundesorgane erfolgen kann;
- Ziffer 8Einrichtung und Betrieb der Content-Agentur Austria gemäß Paragraph 8,