Absatz eins,Der Zweck der Stiftung soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
- Ziffer einsniederschwellige bewusstseinsbildende Aktivitäten in der Öffentlichkeit;
- Ziffer 2Ausstellungen und Führungen für Gruppen und Einzelpersonen;
- Ziffer 3Durchführung und Förderung von Veranstaltungen zur Verbreitung und Vertiefung des Wissens über die österreichische Bundesverfassung sowie über den Verfassungsgerichtshof;
- Ziffer 4Verleihung des Verfassungspreises zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über die Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit.