Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 74/2023

kundgemacht 10.07.2023 RIS↗Parlament↗
Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes und Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erteilt wird
Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erteilt wird, erlassen wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 74/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 11.07.2023 · idF BGBl. I Nr. 74/2023 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Präsident des Nationalrates betraut.