BGBl. II Nr. 112/2024
BFG-AbgabenberechnungsV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung der Durchführung der Abgabenberechnung durch das Bundesfinanzgericht (BFG-AbgabenberechnungsV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Kommunikation zwischen dem Bundesfinanzgericht und der Amtspartei
Paragraph 5,
Nach Maßgabe der vorhandenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen hat die Kommunikation zwischen dem Bundesfinanzgericht und der Amtspartei über das IT-Verfahren „BFG-Schnittstelle Abgabenbehörde“ zu erfolgen.