Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
BGBl. II Nr. 112/2024
BFG-AbgabenberechnungsV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung der Durchführung der Abgabenberechnung durch das Bundesfinanzgericht (BFG-AbgabenberechnungsV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Inkrafttreten und Evaluation
Paragraph 6,
- Absatz 2,Das Bundesministerium für Finanzen hat die Inanspruchnahme der Übertragung der Abgabenberechnung unter Einbeziehung der Amtsparteien und des Bundesfinanzgerichtes laufend zu evaluieren.