Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 115/2024

kundgemacht 07.05.2024 RIS↗
Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildungen für Bedienstete des Allgemeinen Verwaltungsdienstes im Bundesministerium für Inneres (Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI)
Kundmachung BGBl. II Nr. 115/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 08.05.2024 · idF BGBl. II Nr. 115/2024 § 2↗RIS↗

Ausbildungsziel

Paragraph 2,

Ausbildungsziel ist der Erwerb von Grund- und Übersichtskenntnissen sowie fachlicher, sozialer und methodischer Fähigkeiten und Kenntnisse über die Besonderheiten des Dienstes im Innenressort, um den Anforderungen des jeweiligen Aufgabenbereichs professionell und verantwortungsvoll nachzukommen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft, den dienstlichen Erfordernissen sowie den aktuellen pädagogisch-didaktischen Grundsätzen zu vermitteln.