BGBl. II Nr. 115/2024
Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildungen für Bedienstete des Allgemeinen Verwaltungsdienstes im Bundesministerium für Inneres (Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Prüfungssenate
Paragraph 9,
Prüfungssenate bestehen aus drei Mitgliedern der Prüfungskommission. Der Direktor der SIAK, im Falle seiner Verhinderung der Leiter des Zentrums für Grundausbildung, bestimmt den Vorsitz des Prüfungssenats und die beiden weiteren Mitglieder. Mindestens ein Mitglied des Prüfungssenats hat eine weibliche Bedienstete zu sein.