BGBl. II Nr. 120/2024
4. Novelle der ÄAO 2015
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) geändert wird (4. Novelle der ÄAO 2015)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26gneu
Verschwiegenheitspflicht
Paragraph 26 g,
Die Mitglieder des Visitationsteams und administrative Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Visitation anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet.