BGBl. II Nr. 133/2024
Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Erfassung von globalen Wertschöpfungsketten in der Unternehmensstatistik (Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Erhebungsunterlagen
Paragraph 7,
Für Befragungen gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 2, hat die Bundesanstalt die Erhebungsformulare einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für deren kostenlose Zustellung an jene statistischen Einheiten zu sorgen, für die Auskunftspflicht besteht.