BGBl. II Nr. 135/2024
Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024 – SchVRGV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Dienstreiseauftrag
Paragraph 2,
Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Pflichtschullehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.