Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1991,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 135/2024
Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024 – SchVRGV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1991,, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.