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BGBl. II Nr. 165/2024

kundgemacht 26.06.2024 RIS↗
Änderung der PferdePauschV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Umsätzen aus dem Einstellen von fremden Pferden (PferdePauschV) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 165/2024× zu PferdePauschV×

Änderungen durch diese Kundmachung

PferdePauschV 3 § 0↗RIS↗
§ 3geändert