BGBl. II Nr. 17/2024
ZÄ-EWRV-Novelle 2023
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Zahnärzte-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008 geändert wird (ZÄ-EWRV-Novelle 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10bneu
3a. Abschnitt
Fachzahnärztliche Ausbildungsnachweise in der Kieferorthopädie
Fachzahnärztliche Ausbildungsnachweise gemäß Anhang römisch fünf der Richtlinie 2005/36/EG
Paragraph 10 b,
Als fachzahnärztliche Qualifikationsnachweise in der Kieferorthopädie sind die in der Anlage 2 für das jeweilige Land angeführten fachzahnärztlichen Ausbildungsnachweise anzuerkennen, die von der angeführten zuständigen Stelle des jeweiligen EWR-Vertragsstaats bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurden (Artikel 21 Absatz eins, in Verbindung mit Anhang römisch fünf Nummer 5.3.3 Richtlinie 2005/36/EG).