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BGBl. II Nr. 178/2024

kundgemacht 03.07.2024 RIS↗
Änderung der Hotel- und Restaurantfachmann/ Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung
Verordnung, mit der die Hotel- und Restaurantfachmann/ Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 178/2024× zu Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung 132 § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 178/2024 § 7↗RIS↗

Gegenstand „Servicemanagement und Warenwirtschaft“

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die Prüfungskommission hat der zur Prüfung antretenden Person zumindest eine der folgenden Aufgaben zu stellen. Die zur Prüfung antretende Person hat
    1. Ziffer eins
      Arbeiten im Rahmen der Umsetzung des HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)-Konzepts auszuführen,
    2. Ziffer 2
      den Warenverbrauch/Warenbedarf zu ermitteln,
    3. Ziffer 3
      Arbeiten im Rahmen der Warenübernahme (zB qualitative und quantitative Kontrolle der Ware) zu erledigen,
    4. Ziffer 4
      Lebensmittelkennzeichnungen und die entsprechenden Eigenschaften, Qualitätsmerkmale und möglichen Veränderungen von Speisen und Getränken darzustellen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 90 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.