BGBl. II Nr. 183/2024
Änderung der Steinmetztechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Steinmetztechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2 (neu)
§ 13.
(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.
Anmerkung