BGBl. II Nr. 203/2024
Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes
Verordnung der Präsidentin des Rechnungshofes über die Grundausbildung der Bediensteten des Rechnungshofes (Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Ausbildungsformen
Paragraph 4,
Die Grundausbildung kann (bzw. Teile davon können) in Form von Lehrgängen, Seminaren, Einzelunterricht, e-learning, Training und praktischer Verwendung am Arbeitsplatz, Projektarbeit, Hausarbeit oder Selbststudium gestaltet werden.