- Ziffer einsder Absolvierung des Universitätslehrgangs Public Auditing (im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) sowie
- Ziffer 2der Absolvierung des Moduls Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.
BGBl. II Nr. 203/2024
Änderungen durch diese Kundmachung
Theoretische Ausbildung
Paragraph 7,
- Absatz eins,Die theoretische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:
- Absatz 2,Der Universitätslehrgang Public Auditing gemäß Absatz eins, Ziffer eins, vermittelt eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle. Er dauert drei Semester und umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf folgende Module:
Modul | ECTS-Punkte |
Stellung und Funktion in der öffentlichen Finanzkontrolle | 1,5 |
Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle römisch eins | 1,5 |
Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle römisch zwei | 3,0 |
Erhebungsmethoden in der öffentlichen Finanzkontrolle | 3,0 |
Prüfung des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte | 8,0 |
Prüfungsrelevante Aspekte des IKS/Compliance/Wertemanagement | 3,0 |
Prüfungsrelevante Aspekte im Prozess- und Projektmanagement | 3,0 |
Public Management | 3,0 |
Rechtliche Grundlagen in der öffentlichen Finanzkontrolle | 5,0 |
Grundlagen des Finanzmanagements | 5,0 |
Management Skills in der öffentlichen Finanzkontrolle | 6,0 |
Evidence-based reporting | 1,5 |
Grundlagen der Ethik im Prüfungsprozess | 1,5 |
Praxisprojekt | 10,0 |
Projektarbeit | 5,0 |
Summe | 60,0 |
- Absatz 3,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 1 bis 6 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 1 bis 4 haben den Basislehrgang für v2 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Fach | Unterrichtseinheiten |
Einführung | 8 |
Grundzüge des Verfassungsrechts | 16 |
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht | 12 |
Grundlagen des Unionsrechts | 12 |
Dienstrecht und Compliance | 16 |
Haushaltsrecht | 16 |
Summe | 80 |
- Absatz 4,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3 haben den Basislehrgang für v3 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Fach | Unterrichtseinheiten |
Einführung | 8 |
Grundzüge des Verfassungsrechts | 24 |
Erfolgreiche Arbeit im Team | 8 |
Dienstrecht und Compliance | 12 |
Der öffentliche Haushalt | 12 |
Summe | 64 |
- Absatz 5,Die theoretische Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 und A5 bzw. v4 setzt sich zusammen aus:
- Ziffer einsder Teilnahme am Modul Grundzüge des Haushalts- und Vergaberechts in der Praxis (im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof sowie
- Ziffer 2der Teilnahme am Modul Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.