BGBl. II Nr. 218/2024
Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Inkrafttreten
Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.