BGBl. II Nr. 22/2024
Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Vergütung der Mitglieder des Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe festgelegt wird (Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Für die Bemessung der den Beiratsmitgliedern zustehenden Vergütungen ist der Bundesminister für Inneres zuständig.