Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz führt eine Liste der allgemeinen und spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtungen (Prozessbegleitungseinrichtungsliste).
BGBl. II Nr. 245/2024
Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Voraussetzungen der Beauftragung einer bewährten geeigneten Einrichtung, Prozessbegleitung zu gewähren, und über Qualitätsstandards der Prozessbegleitung, insbesondere über die Aus- und Weiterbildung von Prozessbegleiterinnen und -begleitern (Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung – PbRegVO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
2. Hauptstück
Prozessbegleitungseinrichtungsliste
Führung der Prozessbegleitungseinrichtungsliste
Paragraph 6,
- Absatz 2,Die Prozessbegleitungseinrichtungsliste ist öffentlich.