Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
BGBl. II Nr. 254/2024
Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren
Änderungen durch diese Kundmachung
Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren
neu
§ 0↗RIS↗
§ 7neu
Inkrafttreten
Paragraph 7,
- Absatz 2,Die Anforderungen des Paragraph 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2024, sind ab 1. Juli 2025 zu erfüllen.