BGBl. II Nr. 257/2024
Ladepunkt-Daten-VO
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtend einzumeldenden statischen und dynamischen Daten (Ladepunkt-Daten-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Pflicht zur laufenden Aktualisierung
Paragraph 6,
Die meldepflichtigen Daten sind laufend aktuell zu halten.