BGBl. II Nr. 257/2024
Ladepunkt-Daten-VO
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtend einzumeldenden statischen und dynamischen Daten (Ladepunkt-Daten-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Format
Paragraph 7,
Die meldepflichtigen Daten gemäß der Paragraphen 3,,4 und 5 sind im Datenformat DATEX römisch zwei oder einem anderen maschinell lesbaren Format, das in vollem Umfang mit DATEX römisch zwei kompatibel und interoperabel ist, sowie in dem von der E-Control vorgegebenen elektronischen Format zu übermitteln.