BGBl. II Nr. 284/2024
Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza an das Unionsrecht
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza an das Unionsrecht
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 1 Z 3 (aufgehoben); Abs 2 (aufgehoben)
… 7 unveränderte Absätze
1. Teil
Allgemeines, Überwachung und Biosicherheitsmaßnahmen
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1. die Überwachung von Geflügel, von anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und von Wildvögeln auf mögliche Anzeichen des Vorhandenseins des Erregers der Geflügelpest,
2. Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Ausbruch oder Verbreitung der Geflügelpest und
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 284/2024)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 2 Z 2, BGBl. II Nr. 284/2024)
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