BGBl. II Nr. 284/2024
Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza an das Unionsrecht
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza an das Unionsrecht
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 29aufgehoben
Ausnahme für die Direktbeförderungen von Tierkörpern
Paragraph 29,
Abweichend von Paragraph 24, Absatz eins, kann die Behörde genehmigen, dass Tierkörper auf direktem Wege zur unschädlichen Beseitigung abtransportiert werden.