Absatz eins,Die Vermittlung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen hat durch
- Ziffer einseine theoretische Ausbildung einschließlich berufsspezifischer praktischer Elemente,
- Ziffer 2eine praktische Ausbildung zur Durchführung von psychotherapeutischen Krankenbehandlungen unter Lehrsupervision sowie
- Ziffer 3psychotherapeutische Selbsterfahrung
zu erfolgen.