den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft mit Betriebswirtschaftlichen Übungen“ oder
BGBl. II Nr. 296/2024
Änderung der Prüfungsordnung BMHS sowie der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 46aufgehoben
8. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Tourismusfachschule
Abschlussarbeit
Paragraph 46,
Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
- Ziffer eins
- Ziffer 2den Pflichtgegenstand „Tourismusgeografie“ oder
- Ziffer 3den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing und angewandtes Projektmanagement“ oder
- Ziffer 4den Pflichtgegenstand „Reisewirtschaft“ oder
- Ziffer 5den Pflichtgegenstand „Rezeption und Hotelmanagement“ oder
- Ziffer 6einen schulautonom eingeführten Pflichtgegenstand oder
- Ziffer 7das Pflichtpraktikum.