die Pflichtgegenstände „Tourismusgeografie“ und „Kultur- und Tourismusland Österreich“ oder
BGBl. II Nr. 296/2024
Änderung der Prüfungsordnung BMHS sowie der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 49aufgehoben
9. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Hotelfachschule
Abschlussarbeit
Paragraph 49,
Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
- Ziffer eins
- Ziffer 2den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing“ oder
- Ziffer 3den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder
- Ziffer 4den Pflichtgegenstand „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ oder
- Ziffer 5einen schulautonom eingeführten Pflichtgegenstand oder
- Ziffer 6das Pflichtpraktikum.