BGBl. II Nr. 296/2024
Änderung der Prüfungsordnung BMHS sowie der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 45gaufgehoben
8c. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule für Berufstätige
Abschlussarbeit
Paragraph 45 g,
Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst einen Pflichtgegenstand oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“.