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BGBl. II Nr. 296/2024

kundgemacht 31.10.2024 RIS↗
Änderung der Prüfungsordnung BMHS sowie der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 296/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS 94 § 0↗RIS↗
§ 45gaufgehoben
in Kraft 04.01.2022 – 31.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 1/2022 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 § 45g↗RIS↗

8c. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule für Berufstätige

Abschlussarbeit

Paragraph 45 g,

Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst einen Pflichtgegenstand oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“.