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BGBl. II Nr. 297/2024

kundgemacht 31.10.2024 RIS↗
Änderung der Prüfungsordnung AHS sowie der Prüfungsordnung AHS-B
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung AHS und die Prüfungsordnung AHS-B geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 297/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfungsordnung AHS 119 § 0↗RIS↗
§ 10geändertÜberschrift, Text
in Kraft 12.05.2016 – 31.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 107/2016 · danach: BGBl. II Nr. 297/2024 § 10↗RIS↗
in Kraft ab 01.11.2024 · idF BGBl. II Nr. 297/2024 § 10↗RIS↗
Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen abschließenden Arbeit
§ 10.
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. In allen Fällen hat die Abgabe sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) zu erfolgen. Die erstmalige Abgabe der abschließenden Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe zu erfolgen. Im Falle der Wiederholung oder der nicht erfolgten Abgabe der abschließenden Arbeit ist diese bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche oder bis zum fünften Unterrichtstag im Dezember oder bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters abzugeben. Die Abgabe der schriftlichen Teile der abschließenden Arbeit hat sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Ergebnisse, denen ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde liegt, sind in entsprechender Form beizugeben.