bei Verstößen gegen die Paragraphen 3 und 5 der Paragraph 15, TGG (Strafbestimmungen);
BGBl. II Nr. 303/2024
Neufassung der Vorschriften bezüglich der Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza in Betrieben
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Neufassung der Vorschriften bezüglich der Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza in Betrieben
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 59aufgehoben
Sanktionen
Paragraph 59,
Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verordnung sind folgende Bestimmungen anzuwenden:
- Ziffer eins
- Ziffer 2bei Verstößen gegen die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung Abschnitt römisch acht TSG (Bestimmungen in Betreff der Strafen und Berufungen).