Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Primarstufe
BGBl. II Nr. 311/2024
Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den buddhistischen Religionsunterricht wurden vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und werden gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
| Anlage 1 |
| Anlage 2 |
| Anlage 3 |