Gewerbelegitimationen für Berufsdetektive,
BGBl. II Nr. 312/2024
Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Ausstattung der Gewerbelegitimationen (Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Bezeichnungen
Paragraph eins,
Gewerbelegitimationen im Sinne dieser Verordnung sind:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Gewerbelegitimationen für Arbeitnehmer von Berufsdetektiven,
- Ziffer 3Gewerbelegitimationen für Fremdenführer,
- Ziffer 4Gewerbelegitimationen für Arbeitnehmer von Fremdenführern,
- Ziffer 5Gewerbelegitimationen für Gewerbetreibende Handlungsreisende,
- Ziffer 6Gewerbelegitimationen für Handlungsreisende.