BGBl. II Nr. 312/2024
Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Ausstattung der Gewerbelegitimationen (Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Beginn der Ausstellung
Paragraph 4,
Gewerbelegitimationen entsprechend dieser Verordnung können ab dem in Paragraph 5, bestimmten Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden.