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BGBl. II Nr. 337/2024

kundgemacht 03.12.2024 RIS↗
Vergütungsverordnung 2024
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung der Mitglieder der Übernahmekommission (Vergütungsverordnung 2024)
Kundmachung BGBl. II Nr. 337/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütungsverordnung 2024 neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 04.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 337/2024 § 7↗RIS↗

Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

Paragraph 7,

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.