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BGBl. II Nr. 35/2024

kundgemacht 02.02.2024 RIS↗
Frauenförderungsplan – BMI
Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan – BMI)
Kundmachung BGBl. II Nr. 35/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan – BMI neu § 0↗RIS↗
§ 16neu
in Kraft ab 01.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 35/2024 § 16↗RIS↗

Förderung des beruflichen Aufstiegs von Frauen

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Frauen sollen in noch größerem Ausmaß als bisher zur Übernahme von Führungsverantwortung motiviert werden, etwa durch Schaffung von Ansprechstellen für Karriereförderung. Insbesondere im Bereich des Exekutivdienstes sollen Frauen durch entsprechende Beratung und Betreuung motiviert werden, sich für die Zulassung zu Grundausbildungslehrgängen für die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 zu bewerben.
  2. Absatz 2,Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere zu solchen Veranstaltungen, die zur Übernahme in höherwertige Verwendungen und Funktionen qualifizieren, bevorzugt zuzulassen.