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BGBl. II Nr. 35/2024

kundgemacht 02.02.2024 RIS↗
Frauenförderungsplan – BMI
Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan – BMI)
Kundmachung BGBl. II Nr. 35/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan – BMI neu § 0↗RIS↗
§ 24neu
in Kraft ab 01.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 35/2024 § 24↗RIS↗

Information über einschlägige Rechtsvorschriften

Paragraph 24,

  1. Absatz eins,Der jeweils geltende Frauenförderungsplan ist im Intranet zu veröffentlichen.
  2. Absatz 2,Allen, insbesondere neu eintretenden, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ist der Frauenförderungsplan von der Dienstbehörde oder der Dienststellenleitung zur Kenntnis zu bringen.
  3. Absatz 3,Im Rahmen der Grundausbildung ist über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.