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BGBl. II Nr. 35/2024

kundgemacht 02.02.2024 RIS↗
Frauenförderungsplan – BMI
Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan – BMI)
Kundmachung BGBl. II Nr. 35/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan – BMI neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft ab 01.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 35/2024 § 8↗RIS↗

Vortragende und Unterrichtsmaterialien

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Erhöhung des Frauenanteils als Vortragende bei Aus- und Fortbildungen im Ressortbereich des BMI ist anzustreben.
  2. Absatz 2,Vorträge und Skripten dürfen keinerlei unmittelbar oder mittelbar diskriminierenden Inhalt enthalten und sind nach Möglichkeit um frauen- sowie genderspezifische Themenbereiche zu erweitern.