relevante Aktivitäten von Menschen,
BGBl. II Nr. 358/2024
Altlastenbeurteilungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Feststellung von Altlasten, die Risikoabschätzung und Zielwerte für Altlastenmaßnahmen (Altlastenbeurteilungsverordnung – ALBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen
Paragraph 7,
Die Abschätzung der Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen ist für die aktuelle und konkret absehbare Nutzung des Standorts und der Umgebung anhand folgender Kriterien zu beurteilen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2mögliche Aufnahmepfade für Schadstoffe und
- Ziffer 3Art der Aufnahme (oral, inhalativ, dermal).